Landschaften

Kopfbilder
1) Links: Seiser Alm, Südtirol
1) Rechts: Gardasee, Torbole
2) Mitte, von l.n.r.: 
Innsbruck, Foto: Pahu
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Bozen, Foto: Josef Tinkhauser
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Trient, Foto: Mac9
Lizenz: GNU Lizenz 

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Quellennachweis

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Öffentliche Verwaltung

Die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ist hinsichtlich ihrer Verwaltung zunächst an die Gesetzte des jeweiligen Landes, also Italien und Österreich gebunden.

In der Region finden wir für jedes Bundesland einen Präsidenten, Landeshauptmann genannt. Die Bundesländer sind hinsichtlich ihrer Verwaltung in Tirol in Bezirke, in Südtirol in Bezirksgemeinschaften und im Trentino in Talgemeinschaften aufgeteilt.

Die Amtssprache ist in Tirol Deutsch. In Südtirol gilt das Proporzgesetz, d.h. dass die Amtssprache nach den Bevölkerungsmehrheiten bestimmt wird. Leben also in einem Bezirk mehrheitlich deutschsprachige Bürger, so ist die Amtssprache Deutsch. Entsprechend verhält es sich mit Italienisch und Ladinisch. Wichtig ist aber, dass man grundsätzlich mindestens auch die zweite Landessprache sprechen muss, um im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden.

Im Trentino ist mit wenigen Ausnahmen (ladinische Bezirke) Italienisch die Amtsprache, Deutsch gilt als zweite Amtssprache, Ladinisch ist optional. 

Das Verhältnis der Beschäftigten zwischen Verwaltung und freier Wirtschaft ist ausgewogen. So ist beispielsweise jeder zehnte Trentiner in der Verwaltung beschäftigt.